Artikel 13 (neuerdings Artikel 17) der Urheberrechtsreform spaltet Europa. Und betrifft in Zukunft auch die Auftritte von Chören.
Plattformen mit Möglichkeiten zum Hochladen von Inhalten müssen in Zukunft bereits zum Zeitpunkt des Hochladens prüfen, ob diese Inhalte einem Urheberrecht unterliegen. Tun sie dies, darf der auf der Plattform hochgeladene Inhalt nicht veröffentlicht werden. Es sei denn, die Plattform hat vom Urheber eine entsprechende Lizenz erhalten.
Was bedeutet das neue Urheberrecht für Chöre?
Die bisherige GEMA-Regelung entfällt mit der neuen EU-Richtlinie. Die zukünftige Vergütung der Urheber bei öffentlichen Auftritten von Musikgruppen wird dann auf den Chor (bzw. alle musizierenden Gruppen) selbst übertragen.
Das bedeutet: Werden urheberrechtlich geschützte Titel vorgetragen, muss der Chor auch über eine entsprechende Aufführungslizenz verfügen. Diese müssen direkt bei den Urhebern erworben werden.
Keine Pauschale über die GEMA mehr
Durch die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung ist es der GEMA rechtlich ab 2020 nicht mehr erlaubt, die Vermittlung zwischen Künstlern und Aufführenden zu sein. Die Arbeit der GEMA wird sich ab nächstem Jahr also darauf konzentrieren, Listen von Werken zu aktualisieren, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben und damit frei von Rechten sind. Die anderen 99% gehen wie bisher für die Selbstverwaltung drauf.
Wo können die Lizenzen erworben werden?
Kurz nach dem durchschlagenden Erfolg der Richtlinie des EU-Politikers Axel Voss verkündete dieser seinen Abtritt aus dem Paralament, um eine Lizenzagentur auf einer kleinen Inselgruppe im Südpazifik zu gründen.
Diese bietet eine völlig abartige neuartige „Global-Paushal-Licence“ mit der jeder Chor oder Musikverein mit einer jährlichen Zahlung von 19.725,28 € eine Lizenz für alle Werke dieser Welt erwerben kann, um diese im Fürstentum Europa aufführen zu können.
Wir meinen: eine super Idee!
Endlich ist sie vorbei, die Angst vor der GEMA! Für eine minimale jährliche Pauschale kann also jeder Chor furchtlos dem Auftritt entgegensehen.
Zu verdanken haben wir das modern denkenden Politikern wie Axel Voss. Aber auch dieser Tweet von Günther H. Oettinger sprüht geradezu vor digitaler Kompetenz:
- Er klaut das urheberrechtlich geschützte Bild der Abgeordneten Julia Reda und macht sich damit bereit, ordentlich gefiltert zu werden
- Er reformiert nebenbei das Wort Copyright (war dringend nötig!)
- Er zeigt, wie effektiv Leerzeichen eingespart werden können
- Er markiert in seinem Tweet den Rapper EURO. Der freut sich über die plötzlich viel größere Reichweite. Nicht.